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Übersetzungsbüro Hartmann: Deutsch Übersetzungsbüro Hartmann: english

Übersetzungen Qualitätssicherung unserer Übersetzungsleistungen

Wir garantieren Ihnen Übersetzungen in Topqualität


Für uns arbeiten nur Übersetzer, die nachweislich über die entsprechenden sprachlichen, übersetzerischen und fachlichen Qualitäten und Qualifikationen verfügen, um sprachlich korrekte und terminologisch adäquate Übersetzungen anzufertigen.
Das sind:

  • Freiberufler mit einer abgeschlossenen Hochschulausbildung als Dolmetscher und / oder Übersetzer (oder gleichwertig), die aufgrund mehrjähriger übersetzerischer Tätigkeit als freiberuflicher oder festangestellter Übersetzer/Dolmetscher über das entsprechende technische Fachwissen verfügen. Unter ‚mehrjähriger Erfahrung‘ verstehen wir eine nachgewiesene mindestens 10-jährige Berufserfahrung in dem Fachgebiet, in dem der betreffende freiberufliche Übersetzer für uns arbeiten will. - Ich nehme hier gern den Vergleich mit einem guten Wein: Je älter ein Übersetzer ist, umso mehr Berufserfahrung und übersetzerisches Geschick hat er, und desto besser kann er den Text übersetzen.
  • Muttersprachler, die teilweise schon mehr als zwanzig Jahre ihren festen Wohnsitz in Deutschland haben und hier jahrelang als Ingenieur in einem der oben genannten Fachgebiete gearbeitet haben;
  • freiberufliche Übersetzer, die im Ausland leben und dort aufgewachsen sind, Germanistik oder Deutsch als Fremdsprache studiert oder ein Technikstudium in Deutschland absolviert haben, in der Regel mehrere Jahre in Deutschland gelebt und für bekannte Firmen gearbeitet haben.
    Die von uns rekrutierten Übersetzer werden von uns geprüft, in dem sie von uns eine Probeübersetzung erhalten, die wiederum von einem anderen kompetenten Übersetzer, der bereits längere Zeit für uns arbeitet, geprüft wird.

Bewerbung für Freiberufer

Für uns arbeiten keine Studenten oder Leute, die sich eben mal ‚auf die Schnelle‘ einen Euro nebenbei verdienen wollen. Wir legen Wert auf Qualität, und diese Qualität hat ihren Preis. Wir versuchen zwar, unsere Preise konkurrenzfähig zu halten, indem wir Kunden, die seit Jahren immer wieder kommen, in wirtschaftlich schweren Zeiten günstigere Preise gewähren oder z.B. bei Updates, neuen Softwareversionen, Produktaktualisierungen usw., bei denen sich nur bestimmte Textpassagen ändern, Rabatte geben bzw. nur neu übersetzte Passagen berechnen und die bisherige Übersetzung für einen geringen Preis prüfen und ggf. anpassen. Wir sind aber kein Billiganbieter, der das Geld durch die Masse an Übersetzungen macht, sondern wir übernehmen lieber weniger Aufträge zu einem realistischen Preis und wissen, dass die Qualität stimmt. In vielen Fällen werden unsere Übersetzungen nochmals durch einen zweiten Übersetzer (zumindest stichprobenartig) geprüft („Vier-Augen-Prinzip“).

Weitere Übersetzungsleistungen

  • regelmäßige Auswertung von Übersetzungen und Originaltexten auf die darin enthaltene Terminologie (Wahrung der terminologischen Konsistenz bei Folgeaufträgen)
  • Konsultationen / Betriebsbesichtigungen beim Auftraggeber
  • Absprache mit dem Auftraggeber hinsichtlich der zu verwendenden Terminologie. Hier gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder der Kunde stellt uns ein (firmen- oder branchenspezifisches) Glossar mit Fachbegriffen zur Verfügung, die er gern in den von ihm beauftragten Übersetzungen verwendet haben möchte (dieses Glossar wird selbstverständlich vertraulich behandelt, nicht oder nur mit seinem Einverständnis weitergegeben und nur für den von ihm angegebenen Zweck verwendet), oder wir verwenden nach bestem Wissen und Gewissen die unserer Meinung nach in dem entsprechenden Fachgebiet üblichen Termini.
  • Beachten von Terminologiehinweisen des Kunden und Einarbeiten neuer Termini in Folgeaufträge Erstellen von firmenspezifischen Glossaren (diese werden bei uns verwaltet und aktualisiert, nicht aber nach außen gegeben)

Geheimhaltung

Alle Informationen, die uns in Zusammenhang mit dem Übersetzungsauftrag über Projekte, den Auftraggeber selbst und dessen Kunden oder mit ihm verbundene Firmen, Personen oder Institutionen bekannt werden, werden vertraulich behandelt.

Diese Verpflichtung zur Verschwiegenheit ist auch Teil der mit unseren freiberuflichen Mitarbeitern abgeschlossenen Mitarbeitervereinbarungen bzw. Rahmenverträge.

Darüber hinaus bestehen mit verschiedenen Firmen Geheimhaltungsverträge. Auf Wunsch schließen wir eine solche - von Ihnen erstellte oder bereits vorhandene - Vereinbarung auch mit Ihnen ab.